Rentenlücke Rechner

Rentenlücke berechnen: Wie viel fehlt dir im Ruhestand?

Trage dein gewünschtes Einkommen, deine erwartete gesetzliche Rente und vorhandene private Vorsorge ein. Der Rechner zeigt dir die monatliche und jährliche Lücke.

Warum du deine Rentenlücke früh kennen solltest

Die gesetzliche Rente deckt oft nicht den Lebensstandard ab, den du heute gewohnt bist. Entscheidend ist nicht nur die erwartete Rentenzahlung, sondern dein persönliches Ziel: Miete, Wohnen, Versicherungen, Reisen, Gesundheit und Reserve.

Pensivo hilft dir, diese Lücke dauerhaft im Blick zu behalten und verschiedene Vorsorge-Szenarien zu vergleichen.

So liest du das Ergebnis

  • Monatliche Lücke: Betrag, der dir jeden Monat fehlt.
  • Jährliche Lücke: Hochrechnung für ein Rentenjahr.
  • Vorsorgebedarf: Ausgangspunkt für ETF, bAV, Riester, Rürup oder andere Strategien.

Wie groß ist die durchschnittliche Rentenlücke in Deutschland?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) veröffentlicht jährlich die Durchschnittsrenten. Stand 2024 lag die durchschnittliche gesetzliche Altersrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren bei rund 1.604 € brutto/Monat für Männer in den alten Bundesländern und etwa 1.367 € für Frauen (Quelle: DRV Statistikbericht 2024). Nach Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuern bleiben davon häufig nur 1.200–1.350 € netto.

Wer einen Lebensstandard von 2.500 € netto/Monat im Ruhestand halten will, hat damit eine typische Rentenlücke von 1.000–1.300 €/Monat – über 20 Rentenjahre summiert sich das auf 240.000 € und mehr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spricht in der Mitteilung zum Versorgungslückenrechner 2024 von einer Versorgungslücke, die etwa 80 Prozent aller Erwerbstätigen betrifft (Quelle: BMAS Rente & Altersvorsorge).

Konkrete Größenordnungen aus Praxisrechnern:

Werte gerundet, basierend auf DRV-Renteninformations-Methodik 2024. Die individuelle Berechnung weicht je nach Beitragsjahren, Entgeltpunkten und Steuerklasse ab.

Inflation und Rentenlücke: warum 2.000 € heute nicht gleich 2.000 € morgen sind

Die größte unsichtbare Bedrohung jeder Rentenplanung ist die Inflation. Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2 Prozent pro Jahr verlieren 2.000 € heute über 20 Jahre rund 33 Prozent ihrer Kaufkraft – sie entsprechen dann nur noch etwa 1.350 € heutiger Kaufkraft (Quelle: Deutsche Bundesbank Preisstatistik).

Die gesetzliche Rente wird zwar jährlich angepasst, im langjährigen Mittel hinkt die Rentenanpassung der Inflation aber leicht nach. Wer mit 35 in die Vorsorge-Planung einsteigt und auf 30 Rentenjahre rechnet, sollte deshalb mit einer realen Kaufkraftverringerung von 30–40 Prozent kalkulieren – oder mit einem entsprechenden Aufschlag auf das Zielnetto.

Konkretes Beispiel: Wer heute 2.500 € netto im Ruhestand haben will und in 30 Jahren in Rente geht, sollte als Ziel mindestens 4.500 € netto in nominalen Werten ansetzen – also den heutigen Wunschbetrag mit 1,8 multiplizieren. Der Mini-Rechner oben arbeitet mit Heute-Werten; in der Pensivo App kannst du Inflationsszenarien selbst durchrechnen.

5 Strategien, deine Rentenlücke zu schließen

Es gibt nicht den einen Königsweg. Sinnvoll ist eine Mischung aus mehreren Bausteinen – je nach Alter, Risikobereitschaft, Steuersituation und Beruf.

1. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die bAV ist die unkomplizierteste Schiene für Angestellte. Der Arbeitgeber muss seit 2019 Beiträge in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds mit mindestens 15 Prozent bezuschussen, wenn er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West sind steuerfrei, bis 4 Prozent sogar sozialabgabenfrei. Stiftung Warentest stuft die bAV bei vernünftigem Arbeitgeber-Zuschuss als „in den meisten Fällen lohnend" ein (Quelle: Stiftung Warentest „Betriebsrente").

2. Riester-Rente

Riester bekommt zwei Förderwege: Grundzulage 175 €/Jahr + 300 € pro Kind (geboren ab 2008) und eine Sonderausgaben-Steuerersparnis. Sinnvoll vor allem für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Bei Kinderlosen mit hohem Einkommen rechnet sich Riester nur, wenn die Steuerersparnis hoch und die Vertragskosten niedrig sind. Die Förderbedingungen stehen in § 79 EStG.

3. Rürup-Rente (Basisrente)

Rürup ist die Variante für Selbstständige und Gutverdiener. Beiträge sind 2025 bis 29.344 €/Jahr als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Auszahlung erst ab 62, nur als lebenslange Rente, nicht vererbbar (außer optionaler Hinterbliebenenschutz). Hohe Steuerersparnis in der Einzahlungsphase, dafür spätere Besteuerung der Rente.

4. ETF-Sparplan / Aktien-Sparplan

Die Schiene mit der höchsten erwarteten Rendite (langfristig 6–8 Prozent p.a. bei breit gestreuten Welt-ETFs, historisch belegt) und gleichzeitig maximaler Flexibilität: keine Kapitalbindung, jederzeit pausier- oder kündbar, vererbbar. Vorteilhaft: kein staatlicher Zwang zur Rentenzahlung, du entscheidest selbst, wie schnell du entnimmst. Nachteilig: keine Steuerförderung in der Einzahlungsphase (außer indirekt über Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/Jahr) und Kursvolatilität. Sinnvoll vor allem für Anleger mit mindestens 15 Jahren Horizont.

5. Immobilie zur Selbstnutzung

Wer bis zur Rente ein abbezahltes Eigenheim hat, spart sich die Miete – das wirkt wie eine zusätzliche Rente von 800–1.500 €/Monat (je nach Region). Die selbstgenutzte Immobilie ist steuerfrei beim Verkauf (Spekulationsfrist § 23 EStG für Eigennutzung umgangen) und vererbbar. Risiko: Liquiditätsklumpen, Instandhaltungs-Kosten, Standortabhängigkeit.

Welche Mischung passt? Faustregel der Verbraucherzentrale: nicht alles in eine Schiene, mindestens zwei Bausteine kombinieren. Das senkt Klumpenrisiken und nutzt verschiedene Förderwege.

Wann ist es zu spät anzufangen?

Eine ehrliche Antwort: Nie, aber spät hat einen Preis. Der Zinseszins ist der größte Hebel – wer früh anfängt, muss deutlich weniger einzahlen.

Für Menschen ab 60, denen die Vorsorge-Zeit fehlt, ist die Rente mit 63 mit Hinzuverdienst über die Aktivrenten-Regel 2026 oft die realistischste Ergänzung – bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

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